SWR1 Hitparade 2026: Stuttgart wird wieder zum Abstimmungsort
Der Südwestrundfunk lädt die Region Baden-Württemberg erneut zur Teilnahme an seiner traditionsreichen SWR1 Hitparade ein. Mit der Abstimmungsphase im Oktober 2026 erhalten Hörerinnen und Hörer die Gelegenheit, ihre Lieblingssongs zu wählen. Den Höhepunkt bildet eine Finalparty in der Stuttgarter Hanns-Martin-Schleyer-Halle.
Zeitlicher Ablauf der Abstimmung
Die Abstimmungsphase startet am 3. Oktober 2026 und läuft bis zum 17. Oktober desselben Jahres. Parallel dazu findet das „SWR1 HITmach-Duell" vom 5. bis 15. Oktober statt, in dem Titel direkt gegeneinander antreten. Die Finalparty zur Präsentation der Ergebnisse ist für den 23. Oktober in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle in Stuttgart vorgesehen.
Die SWR1 Hitparade und ihre Bedeutung
Die SWR1 Hitparade ist ein etabliertes Format des Südwestrundfunks, bei dem Zuhörer die beliebtesten Musikstücke einer Region bestimmen. Die Abstimmungsmöglichkeiten und genauen Teilnahmebedingungen werden durch den SWR kommuniziert.
Informationen zur Teilnahme
Interessierte Hörerinnen und Hörer finden weitere Details zum Abstimmungsverfahren und zum Ticketing für die Finalparty auf den Kanälen des Südwestrundfunks. Die genauen Abstimmungsmodalitäten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Hitparade bietet Hörerinnen und Hörern aus der Region die Möglichkeit, aktiv an der Musikauswahl mitzuwirken und live bei der Präsentation der Ergebnisse dabei zu sein.
Ursprüngliche Meldung im Wortlaut:
Baden-Württemberg hat wieder die Wahl bei der SWR1 Hitparade
SWR - Südwestrundfunk: Stuttgart (ots) - Abstimmphase vom 3. bis 17. Oktober 2026 / "SWR1 HITmach-Duell" vom 5. bis 15. Oktober / SWR1 Hitparaden-Finalparty am 23. Oktober in der Stuttgarter Hanns-Martin-Schleyer-Halle Ab Samstag, 3. Oktober 2026 ist es wieder so weit: In ...
Quelle: news aktuell GmbH / Dienst "ots" (presseportal.de)
Datum: Fri, 25 Sep 2026 16:18:02 +0200
Original-Meldung: https://www.presseportal.de/pm/7169/6359363
Presserechtlich verantwortlich für die Ursprungsmeldung ist der jeweils genannte Absender.