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Schneeräumen: Pflichten, Zeiten und Regeln erklärt

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Schneeräumen: Pflichten, Zeiten und Regeln erklärt

Schneeräumen: Wer muss wann und wie räumen? Ein Leitfaden für Hausbesitzer und Mieter

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Eigentümer zum Schneeräumen verpflichtet, können diese Pflicht aber auf Mieter übertragen
  • Räumzeiten sind meist werktags 7–20 Uhr, sonntags später – die genauen Zeiten regelt die kommunale Satzung
  • Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Schadensersatz bei Unfällen

Wer kennt das nicht: Der erste Schnee fällt und die Frage stellt sich sofort – wer muss räumen? In Schwaben und Baden ist es Tradition, dass Grundstückseigentümer und Hausverwalter für sichere Gehwege sorgen. Doch die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Gemeinde und Bundesland. Dieser Ratgeber klärt Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Schneeräumen.

Wer ist zum Schneeräumen verpflichtet?

Die Verantwortung für das Schneeräumen liegt grundsätzlich bei den Eigentümern von Grundstücken und Immobilien. Sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege, Zufahrten und andere frequentierte Bereiche schnee- und eisfrei gemacht werden. In Mehrfamilienhäusern kann der Hausverwalter diese Aufgabe übernehmen oder koordinieren.

Wichtig: Viele Eigentümer übertragen diese Pflicht auf ihre Mieter – das ist zulässig, muss aber eindeutig im Mietvertrag oder einer separaten Vereinbarung festgehalten sein. Mieter sollten vor Vertragsabschluss klären, ob sie zur Schneeräumung verpflichtet sind.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Es gibt verbindliche Räumzeiten, die in der Regel für werktags von 7 bis 20 Uhr gelten. An Sonntagen und Feiertagen ist Schneeräumen oft erst ab 9 oder 10 Uhr gestattet. Die exakten Zeiten bestimmt jede Kommune durch ihre eigene Straßenreinigungssatzung.

Das bedeutet: Schneefall in der Nacht muss morgens bis 7 Uhr beseitigt sein. Besonders wichtig ist eine schnelle Reaktion bei Glatteis und starkem Schneefall, um Unfälle zu vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach den geltenden Richtlinien in Ihrer Region.

Was muss geräumt werden?

Nicht jede Schneemenge erfordert sofortige Maßnahmen. Meist müssen Gehwege und Zufahrten erst ab 3–5 Zentimeter Schneefall bearbeitet werden. Dies kann je nach Satzung unterschiedlich sein.

Zu den Räumpflichten gehören üblicherweise: Gehwege vor dem Grundstück, Eingänge, Treppenaufgänge, Hauszufahrten und Parkplätze. Besondere Vorsicht ist bei rutschigem Untergrund geboten – hier muss zusätzlich gestreut werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Streusalz ist in vielen Regionen verboten oder nur in Ausnahmefällen zugelassen, da es Umwelt und Vegetation schädigt. Erlaubte Alternativen sind Sand, Splitt oder Kies – diese Materialien bieten ausreichend Griffigkeit ohne Umweltbelastung.

Einige Gemeinden gestatten Salz nur auf gefährlichen Stellen wie steilen Auffahrten oder Treppen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Streumittel zulässig sind, um Verwarnungsgelder zu vermeiden.

Wer haftet bei Unfällen?

Wer seiner Schneeräumungspflicht nicht nachkommt, haftet für Schäden und Verletzungen, die Dritten entstehen. Rutscht beispielsweise ein Fußgänger aus und verletzt sich, kann dieser Schadensersatz fordern – auch wenn das Wetter die Schuld trägt.

Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Mieter sollten klären, ob der Eigentümer versichert ist, falls ihnen ein Fehler beim Räumen unterläuft.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch bei Dauerregen schneeähnliche Verschmutzungen räumen?
Nein, die Räumpflicht bezieht sich auf Schnee und Eis. Regen und Schmutz fallen nicht darunter.

Was passiert, wenn ich nicht räume und es regnet?
Bei Nichterfüllung drohen Verwarnungsgelder und Bußgelder. Zudem können Sie persönlich für Unfallschäden haftbar gemacht werden.

Bin ich als Mieter verpflichtet, nachts zu räumen?
Nein, Schneeräumen muss in den festgesetzten Zeiten erfolgen – meist ab 7 Uhr morgens. Nachträume gehören nicht zur Pflicht.

Schneeräumen ist eine wichtige Verkehrssicherheitspflicht. Mit rechtzeitigem Handeln, geeignetem Werkzeug und dem richtigen Streumittel erfüllen Sie Ihre Verantwortung und schützen andere vor Unfällen.

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